Frankreich: Sonderabgabe für Onlinewerbebudget
Online Marketing Solutions AG berichtet: Französische Unternehmen müssen entsprechend des neuesten des Senatsbeschlusses eine Sonderabgabe für Onlinewerbebudget zahlen. Der Steuersatz beträgt 1% auf die Nettoausgaben für alle Unternehmen deren Sitz in Frankreich ist. Werbetreibende müssen somit die so genannte Google-Steuer zahlen. Der neue Gesetzesartikel muss noch in der Nationalversammlung besprochen werden und beide Parlamentskammern passieren. Ein Scheitern gilt jedoch als unwahrscheinlich.
Die Einnahmen der neuen Steuer werden jährlich auf 10 bis 20 Millionen Euro geschätzt, die dem Staat neu zur Verfügung stehen. Rund 70 Millionen Euro jährlich erhält Frankreich aus den Steuereinnahmen der Fernsehwerbung. Bereits im Januar befürwortete Präsident Sarkozy die Sonderabgabe für Google und Co. „Diese Unternehmen werden dort besteuert, wo sie ihren Sitz haben, dabei schöpfen sie einen Teil unseres Werbemarktes ab“, so Sarkozy damals.
Darüber hinaus forderte Sarkozy die EU-Kommission auf, Wettbewerbshüter einzuschalten um die führende Stellung des US-Konzerns auf dem Online-Werbemarkt zu begutachten. Die Forderung wurde jedoch bislang abgelehnt. Um den nationalen Werbemarkt zu fördern kündigte er Unterstützung für einheimische Onlinemedien an.
Quelle: internetworld.de