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Berufung gegen erstinstanzliches Teil-Urteil

Eschborn, im September 2013: Die Online Marketing Solutions AG hat Berufung gegen ein erstinstanzliches, vorläufiges Teil-Urteil eingelegt.

Im August 2011 musste sich die Online Marketing Solutions AG von einem langjährig tätigen Handelsvertreter trennen. Aufgrund des Ausspruchs der fristlosen Kündigung gegenüber dem Handelsvertreter, hatte dieser daraufhin bei dem zuständigen Landgericht Klage eingereicht. Zum einen wurde hier auf Zahlung der angeblich rückständigen Handelsvertreterprovisionen geklagt. Zum anderen sollte die angebliche Unwirksamkeit der Kündigung, festgestellt werden.

Nunmehr ist ein Teil-Urteil über 1,7 Mio € ergangen, gegen welches die Online Marketing Solutions AG entsprechende Rechtsmittel eingelegt hat und noch am selben Tag in Berufung gegangen ist. Hier sieht der Rechtsbeistand der Online Marketing Solutions AG die Erfolgsaussichten aus diversen Gründen als sehr gut an.

Die Online Marketing Solutions AG, Anbieter von Online Marketing-Dienstleistungen, teilt weitere Informationen zum Unternehmen, aktuelle Neuigkeiten, wichtige Termine sowie Informationen zum Stand der Börsennotierung auf der eigenen Investor Relations Website unter http://www.oms.ag mit.